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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zuletzt aktualisiert am 1. Dezember 2022 um 16:03
Einleitung, Gegenstand
Die FTG Freetrailer Deutschland GmbH, Brandshofer Deich 68, 20539 Hamburg, Telefonnummer: +49 0800 0005 894 E-Mail-Adresse: info@freetrailer.de (nachfolgend „Freetrailer“ genannt) vermietet an Kunden innerhalb des Geschäftsgebietes und bei ausreichender Verfügbarkeit Anhänger, Cargo E-Bike und E-Trailer, die auf Parkplätzen von Ladengeschäften zur Verfügung stehen.
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für die Buchung und Anmietung von allen Freetrailer Produkten (Mietvertrag).
Diese AGB werden bei der Buchung und Anmietung von Freetrailer Produkten durch die Freetrailer Kostenordnung ergänzt. Hinsichtlich der Mietverträge gelten die jeweils aktuellen Preise und Gebühren bei Abschluss von Mietverträgen. Die jeweils aktuellen Preise werden in der Freetrailer App angezeigt und können der Kostenordnung entnommen werden.
Freetrailer ist berechtigt, angemessene Änderungen der AGB sowie der Kostenordnung vorzunehmen. Änderungen werden den Kunden durch Veröffentlichung auf der Freetrailer Website und in der Freetrailer App bekannt gegeben. Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde ihnen nicht in Textform (z.B. E-Mail, Fax) binnen sechs Wochen nach Zugang der E-Mail mit den Änderungen oder nach Veröffentlichung widerspricht. Bei der Bekanntgabe der Änderungen wird Freetrailer auf die Möglichkeit und Folgen eines Widerspruchs hinweisen. Für die Rechtzeitigkeit des Widerspruchs ist dessen Zugang bei Freetrailer maßgeblich.
Freetrailer ist berechtigt, die Buchung und den Abschluss von Mietverträgen abzulehnen, sofern entweder (i) Freetrailer aus eigener Erfahrung oder durch Auskunft Dritter darüber Kenntnis hat, dass der betreffende Kunde gegenüber Freetrailer oder gegenüber Dritten wiederholt vertragsbrüchig war, (ii) der betreffende Kunde gegenüber Freetrailer oder gegenüber Dritten wiederholt fällige Forderungen nicht beglichen hat oder (iii) ein sonstiger Grund zu der Annahme besteht, der betreffende Kunden könnte sich nicht vertragsgemäß verhalten.
Alle Verträge zwischen Freetrailer und seinen Kunden werden in deutscher Sprache geschlossen.
Definitionen
„Freetrailer App“ ist eine Smartphone-Applikation, die u.a. als Zugangsmittel für das Buchen und Mieten von Freetrailer Produkten dient.
„Freetrailer Homepage“ ist Freetrailer.de.
„Kunde“ ist eine natürliche Person, die ein Freetrailer Produkt reserviert oder mietet.
„Ladengeschäft“ ist der Geschäftsbetrieb des Unternehmens, auf dessen Parkplatz Freetrailer Produkte für Kunden zur Miete bereitstehen und wieder abgegeben werden müssen.
„Mietzeitraum“ ist der festgelegte Zeitraum einer Mietdauer während der Öffnungszeiten des jeweiligen Ladengeschäfts. Jeder Mietzeitraum fängt mit 3 Stunden kostenloser Miete an, danach wird pro Stunde bezahlt.
„Kostenloser Mietzeitraum“ ist der erste Mietzeitraum eines begonnenen und einheitlichen Mietvorgangs.
„Freetrailer Anhänger“ ist ein Anhänger, der von motorisierten Kraftfahrzeugen gezogen wird.
„E-Trailer“ ist ein Fahrradanhänger mit Elektromotor. Bei Beginn der Fortbewegung erzeugt der Elektromotor eine Vortriebskraft, die dazu führt, dass der E-Trailer sein Eigengewicht nebst dem Gewicht der Ladung selbst vorantreibt.
„Cargo E-Bike“ ist ein Fahrrad mit Elektromotor.
„Geschäftsgebiet“ ist das Gebiet der Bunderepublik Deutschland.
Als „gültige Fahrerlaubnis“ werden europäische Führerscheine aus der Europäischen Union (EU) und dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) akzeptiert. Nicht-EU/-EWR Führerscheine werden nur in Verbindung mit einem internationalen Führerschein akzeptiert.
„Zugangsmittel“ ist die Freetrailer App.
„Kostenordnung“ ist die jeweils aktuelle Preis- und Gebührenliste von Freetrailer, die in der Freetrailer App und auf der Freetrailer Homepage hinterlegt ist.
Buchung, Abschluss Mietverträge, Beginn Mietdauer, Höchstmietdauer
Um die Freetrailer Produkte mieten, buchen und nutzen zu können, muss die jeweilige Person sich in der Freetrailer App einwählen und dabei
seine Kundendaten übermitteln (Vor- und Nachname, Privatanschrift, E-Mail-Adresse und Mobilfunknummer),
eine Bezahlmethode (Kreditkarte, PayPal, Sofort-Überweisung oder Rechnung) auswählen und die dafür erforderlichen Konto- oder Kreditkartendaten hinterlegen und
diese AGB akzeptieren.
Kunden, die Freetrailer Anhänger mieten möchten, müssen bei der Registrierung in der Freetrailer App zudem ihre aktuellen Führerscheindaten hinterlegen. Kunden, die keine Führerscheindaten hinterlegen, sind nur zur Nutzung von E-Trailer und Cargo E-Bike berechtigt.
Der Kunde selbst muss Konto- oder Kreditkarteninhaber sein. Die im Bezahlprofil als Konto- oder Kreditkarteninhaber angegebene Person muss also mit dem Kunden personenidentisch sein.
Der Kunde ist verpflichtet, bei der Buchung oder bei Abschluss eines Mietvertrages seine richtigen Kundendaten anzugeben. Stellt Freetrailer fest, dass die Daten des Kunden nicht korrekt sind (z.B. Zustellung einer E-Mail nicht möglich, Abbuchung vom Konto oder Belastung der Kreditkarte nicht möglich oder der Kunde ist unter der angegebenen Mobilfunknummer nicht erreichbar) ist Freetrailer berechtigt, den aktuell laufenden Mietvertrag fristlos zu kündigen und/oder den Kunden von zukünftien Mieten auszuschließen.
Möchte ein Kunde eine Buchung vornehmen oder einen Mietvorgang starten, wird in dem Zugangsmittel die Nummer eines freien Freetrailer Produkts auf dem Parkplatz des gewünschten Ladengeschäfts angezeigt. Ist kein Freetrailer Produkt in der gewünschten Mietzeit an dem gewünschten Ort verfügbar, kann eine Buchung oder ein Mietvorgang nicht durchgeführt werden.
Der Kunde hat über die Freetrailer App die Möglichkeit, bis zu einem (1) Monat im Voraus ein Freetrailer Produkt für eine bestimmte Anzahl von Mietzeitraum zu buchen. Die jeweils aktuelle Buchungsgebühr kann der jeweils aktuellen Freetrailer Kostenordnung entnommen werden. Bis 15 Minuten vor Beginn des vereinbarten Mietzeitraum sind Änderungen und eine Stornierung der Buchung möglich. Buchungen sind nicht möglich, wenn für den gewünschten Mietzeitraum kein Freetrailer Produkt zur Verfügung steht. Freetrailer steht nicht dafür ein, dass ein erfolgreich gebuchtes Freetrailer Produkt zum gebuchten Zeitpunkt auch tatsächlich verfügbar ist. Insbesondere bei kurzfristig auftretenden Defekten kann es zu nicht vorhersehbaren Ausfällen von Freetrailer Produkten kommen. Mit Vornahme der Buchung eines Freetrailer Produktes akzeptiert der Kunde diese AGB sowie die Preise gem. Kostenordnung.
Wird ein gebuchtes Freetrailer Produkt nicht bis zum Ablauf einer Stunde nach Beginn der gebuchten Mietzeitraum von dem Kunden übernommen, bzw. kein Mietvertrag gem. nachfolgender Ziff. 8 abgeschlossen, storniert Freetrailer die Buchung. Im Falle einer solchen Stornierung schuldet der Kunde die Zahlung einer Stornierungsgebühr gem. Kostenordnung für den bei Freetrailer entstandenen Verwaltungaufwand.
Der Mietvertrag über die Nutzung eines Freetrailer Produktes für einen bestimmten Mietzeitraum wird abgeschlossen, indem der Kunde den Mietvorgang und damit einen Mietzeitraum mit seinem Zugangsmittel startet und sich daraufhin das elektronische Schloss an dem betreffenden Freetrailer Produkt öffnet. Durch das Starten des Mietvorgangs und des Mietzeitraumes mit dem Zugangsmittel akzeptiert der Kunde diese AGB sowie die Preise gem. Kostenordnung.
Der Kunde ist verpflichtet, das Freetrailer Produkt vor Fahrtantritt auf sichtbare Mängel, Schäden und grobe Verunreinigungen zu überprüfen. Stellt der Kunde solche fest, ist er verpflichtet, diese unverzüglich über die Freetrailer App oder telefonisch an Freetrailer zu melden. Dies gilt insbesondere für Schäden, die auf eine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit des Freetrailer Produktes hindeuten. Solche Meldungen müssen zwingend vor Beginn der Nutzung erfolgen, damit Freetrailer im Interesse des Kunden feststellen kann, welchem Kunden etwaige Beschädigungen oder Verschmutzungen zuzuordnen sind.
Bestehen Zweifel an der Verkehrstüchtigkeit des Freetrailer Produktes, ist Freetrailer berechtigt, die Nutzung aus Sicherheitsgründen zu untersagen. Freetrailer darf die weitere Nutzung eines Freetrailer Produktes zudem dann untersagen, wenn Anhaltspunkte für ein vertragswidriges Verhalten des Kunden bestehen.
Eine Mietzeitraum beginnt mit Abschluss des Mietvertrages. Sie endet mit Ablauf des gebuchten Mietzeitraums. Jeder Mietzeitraum fängt mit 3 Stunden kostenloser Miete an, danach wird pro Stunde bezahlt. Schließt das jeweilige Ladengeschäft während einer laufenden Mietzeitraum, wird der laufende Mietzeitraum mit der verbleibenden Restzeit mit der Öffnung des Ladengeschäfts am folgenden Geschäftstag fortgesetzt.
Seine Willenserklärung zum Abschluss des Mietvertrages kann der Kunde nicht widerrufen.
Zugangsmittel – Freetrailer App
Die Freetrailer App ist das Zugangsmittel für Freetrailer Produkte.
Eine Nutzung der Freetrailer App als Zugangsmittel ist nur möglich, wenn der Kunde über ein mobiles Endgerät (Mobiltelefon oder Tablet) verfügt, welches den technischen Anforderungen der Freetrailer App genügt. Ob das mobile Endgerät des Kunden die Anforderungen der Freetrailer App erfüllt, wird bei dem Download der Freetrailer App und bei jedem Software Update automatisch geprüft. Freetrailer übernimmt keine Gewähr für die Kompatibilität der mobilen Endgeräte von Kunden mit der Freetrailer App. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass seine mobilen Endgeräte über eine hinreichend technische Ausstattung sowie Möglichkeit zur mobilen Datenkommunikation verfügen und trägt alle hierdurch entstehenden Kosten.
Dem Kunden ist das Auslesen, Kopieren oder Manipulieren eines Zugangsmittels mit informationstechnischen Methoden sowie der Versuch dessen untersagt. Bei Zuwiderhandlung ist Freetrailer berechtigt, den Kunden für die weitere Nutzung von Freetrailer Produkten zu sperren. Sofern Freetrailer aufgrund einer Zuwiderhandlung Schäden entstehen, ist der Kunde zum Ersatz dieses schadensverpflichtet.
Bei Verlust oder Zerstörung eines mit dem Zugangsmittel ausgestatteten Endgeräts oder der Kundenlogin- oder andere Zugangsdaten, hat der Kunde dies unverzüglich Freetrailer anzuzeigen, damit Freetrailer das Zugangsmittel sperren und eine missbräuchliche Verwendung verhindern kann.
Der Kunde haftet für alle Schäden, die Freetrailer durch den Verlust von mit dem Zugangsmittel ausgestatteten mobilen Endgeräten entstehen. Dies schließt solche Schäden ein, die z.B. durch Diebstahl und/oder Beschädigung von Freetrailer Produkten entstehen, die durch den Verlust von mit dem Zugangsmittel ausgestatteten mobilen Endgeräten ermöglicht wurden.
Recht zur Nutzung von Freetrailer Produkten
Zur Übernahme und Nutzung von Freetrailer Anhängern sind ausschließlich natürliche Personen berechtigt, die
das 18. Lebensjahr vollendet haben und in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zum Führen eines PKWs sind, die auch zum Ziehen des konkreten gemieteten Freetrailer Anhängers berechtigt,
ihre gültige Fahrerlaubnis während der Miete bei sich tragen und alle darin ggf. enthaltenen Bedingungen und Auflagen erfüllen,
den Freetrailer Anhänger mit einem Fahrzeug ziehen, welches (i) dafür geeignet ist, (ii) für die Verwendung in Verbindung mit dem konkreten Freetrailer Anhängers zugelassen ist und (iii) für welches ein üblicher Haftpflichtversicherungsschutz besteht und
über ein gem. Ziff. 1 freigeschaltetes Zugangsmittel verfügen.
Mit Entzug oder Verlust der Fahrerlaubnis erlischt die Übernahme- und Nutzungsberechtigung für Freetrailer Anhänger für die Dauer des Entzuges oder Verlustes. Dasselbe gilt für die Dauer eines Fahrverbotes.
Zur Übernahme und Nutzung von E-Trailers und Cargo E-Bikes sind ausschließlich natürliche Personen berechtigt, die die vorstehenden Voraussetzungen nach Ziff. 1 erfüllen, wobei die Kunden zur Nutzung eines E-Trailers und Cargo E-Bikes nicht über eine Fahrerlaubnis gem. Ziff. 5.1.1 und 5.1.2 verfügen müssen. Die Berechtigung besteht jedoch nicht, wenn das verwendete Fahrrad für die Verwendung des konkreten E-Trailers und Cargo E-Bikes nicht geeignet ist.
Kostenlose Mietzeitraum, Preise, Zahlungsverzug, Aufrechnungsverbot
Während eines kostenlosen Mietzeitraums ist die Nutzung eines Freetrailer Produktes kostenfrei. Die Kostenfreiheit während eines kostenlosen Mietzeitraums gilt immer nur für einen Freetrailer Produkt. Mietet ein Kunde einen oder mehrere weitere Freetrailer Produkte während einer laufenden kostenlose Mietzeitraums eines anderen Freetrailer Produkt, ist für die Nutzung der weiteren Freetrailer Produkte die volle Miete gem. der Freetrailer Kostenordnung zu entrichten.
Nach Rückgabe eines Freetrailer Produktes kann ein weiterer kostenlosre Mietzeitraum erst am auf den Rückgabe folgenden Werktag in Anspruch genommen werden.
Wird das Freetrailer Produkt erst nach Ablauf des kostenlosen Mietzeitraums zurückgegeben, ist der Kunde zur Zahlung des Mietpreises für den weiteren vom Kunden begonnenen Mietzeitraum verpflichtet. Der jeweils geltende Preis für den weiteren auf den kostenlosen Mietzeitraum folgenden Mietzeitraum wird dem Kunden vor Antritt jeder Miete in der Freetrailer App angezeigt. Alle Preise sind der Kostenordnung zu entnehmen. Bei den in der Kostenordnung aufgeführten Preisen handelt es sich um Endpreise, die die jeweils gesetzlich geltende Umsatzsteuer enthalten. Die Zahlung ist bei Beendigung des Mietvertrags fällig.
Die Nutzung von einem Freetrailer Produkt wird nach Ablauf der Kostenlose Mietzeitraum pro angefangener Mietzeitraum abgerechnet (angefangene Mietzeitraum werden als volle Mietzeitraum abgerechnet).
Zahlungen erfolgen nach der gewählten Bezahlmethode (Kreditkarte, PayPal, Sofort-Überweisung oder Rechnung). Der Kunde ist verpflichtet, dafürzu sorgen, dass sein Bank- oder Kreditkartenkonto, über welches das Einzugsverfahren läuft, über eine ausreichende Deckung verfügt. Wird der eingezogene Betrag von der Bank zurückbelastet oder kann der Betrag nicht abgebucht werden und hat der Kunde diesen Umstand zu vertreten, hat der Kunde die dabei für Freetrailer entstehenden Bankkosten sowie eine Bearbeitungsgebühr gem. Kostenordnung zu zahlen. Freetrailer behält sich das Recht vor, vom Kunden angegebene Zahlungsmittel abzulehnen und unter mehreren angegebenen Zahlungsmitteln, das vom Kunden als Standardzahlungsmittel ausgewählte Zahlungsmittel abzuändern, worüber der Kunde ggf. im Voraus informiert wird.
Gegen die Ansprüche von Freetrailer kann der Kunde nur aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt ist.
Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit sein Gegenanspruch unbestritten, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt ist.
Pflichten des Kunden
Sofern der Kunde nachfolgend verpflichtet ist, Freetrailer zu kontaktieren, so ist hierfür die in der Freetrailer App hinterlegte Festnetznummer zu verwenden.
Der Kunde ist verpflichtet,
das genutzte Freetrailer Produkt pfleglich und schonend zu behandeln und insbesondere die Verkehrsregeln sowie die zulässige Höchstgeschwindigkeit des konkreten Anhängers zu beachten,
die zu transportierenden Güter gleichmäßig im Freetrailer Anhänger, E-Trailer oder Cargo E-Bike zu verteilen und so sicherzugehen, dass die Ladung nicht verrutschen kann,
das maximale Zuladegewicht von 400kg für Freetrailer Anhänger, 100kg für E-Trailer und 50kg für Cargo E-Bike nicht zu überschreiten,
sicherzustellen, dass der beladene Freetrailer Anhänger nicht die zulässige Gesamtlast überschreitet, für die das konkrete von dem Kunden verwendete Kraftfahrzeug zugelassen ist, bzw. welche das konkret verwendete Kraftfahrzeug ziehen darf,
Unfallschäden und sonstige Schäden, inkl. platte Reifen, unverzüglich Freetrailer mitzuteilen,
das Freetrailer Produkt vor Diebstahl zu sichern,
bei längeren Fahrten den Reifendruck in regelmäßigen Abständen zu prüfen und – falls notwendig – die Reifen auf das erforderliche Maß aufzupumpen,
sicherzustellen, dass das Freetrailer Produkt nur in verkehrs- und betriebsbereitem Zustand genutzt wird,
alle gesetzlichen Pflichten im Zusammenhang mit dem Betrieb des Freetrailer Produktes, insbesondere aufgrund des Straßenverkehrsgesetzes und der Straßenverkehrsordnung zu erfüllen soweit sie nicht aufgrund dieses Vertrages von Freetrailer übernommen werden,
Nutzer von E-Trailer oder Cargo E-Bike sind zudem verpflichtet,
mit dem E-Trailer oder Cargo E-Bike die Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h nicht zu überschreiten,
eine Fahrstrecke (Hin- und Rückweg) von 70 km nicht zu überschreiten, da die Batterie des E-Trailer nach 70 km Fahrt entladen ist.
Dem Kunden ist es untersagt,
das Freetrailer Produkt unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten zu nutzen, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen oder beeinträchtigen können,
das Freetrailer Produkt für Geländefahrten oder Rennen jeder Art zu verwenden,
das Freetrailer Produkt für gewerbliche Tätigkeiten, insbesondere für gewerbliche Transporte (z.B. Kurierfahrten oder Lieferungen aller Art) zu verwenden,
das Freetrailer Produkt für politische oder religiöse Veranstaltungen einzusetzen,
das Freetrailer Produkt für die Beförderung leicht entzündlicher, giftiger oder sonst gefährlicher Stoffe, soweit sie haushaltsübliche Mengen übersteigen, zu verwenden,
mit dem Freetrailer Produkt Gegenstände oder Stoffe zu transportieren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit, Größe, Form oder ihres Gewichts die Fahrsicherheit beeinträchtigen oder das Freetrailer Produkt beschädigen könnten,
das Freetrailer Produkt für die Begehung oder Förderung von Straftaten zu verwenden,
Menschen oder Tiere im Freetrailer Produkt zu transportieren,
das Freetrailer Produkt zu verschmutzen oder Abfall darin zurückzulassen,
eigenmächtig Reparaturen oder Umbauten am Freetrailer Produkt vorzunehmen oder vornehmen zu lassen und
mit dem Freetrailer Produkt das Geschäftsgebiet zu verlassen.
Kunden ist es zudem untersagt, anderen Personen die Nutzung von den Freetrailer Produkten einzuräumen oder zu ermöglichen oder die Kundenlogin-Daten (Freetrailer Benutzername und Kennwort) an Dritte weiterzugeben. Dritte in diesem Sinne sind auch andere Freetrailer Kunden, die mit dem Kunden, der seine Daten an diese Dritten weitergibt, nicht personenidentisch sind. Der Kunde ist verpflichtet, Freetrailer alle Schäden zu ersetzen, die aufgrund eines Verstoßes gegen dieses Verbot entstehen.
Der Kunde ist verpflichtet die gemieteten Freetrailer Produkte vor Ende des Mietvorgangs stets vor Ende der Öffnungszeiten des jeweiligen Geschäftslokals, auf denselben Parkplatz abzustellen, auf dem sich das Freetrailer Produkt bei Abschluss des jeweiligen Mietvertrages befunden hat.
Ende der Mietzeitraum und des Mietvertrages
Der Mietzeitraum endet, wenn entweder (i) der Kunde den Mietvorgang gemäß Ziff. 5 und 8.7 ordnungsgemäß beendet hat oder (ii) wenn Freetrailer in Übereinstimmung mit diesen AGB die Miete einseitig beendet.
Das Recht der Vertragsparteien zu einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund, der Freetrailer zur fristlosen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde
mit zwei fälligen Zahlungen in Verzug ist,
gegenüber Freetrailer unrichtige Angaben macht oder Tatsachen verschweigt und Freetrailer aus diesem Grunde die Fortsetzung des Vertrags nicht zugemutet werden kann,
schwerwiegende Verletzungen der mit Freetrailer geschlossenen Verträge begeht oder nicht unterlässt oder bereits eingetretene Folgen solcher Vertragsverletzungen nicht unverzüglich beseitigt oder
unter Einfluss von Alkohol und/oder Drogen ein Freetrailer Produkt benutzt, Tiere oder Personen darin befördert oder diesen für religiöse oder politische Zwecke genutzt hat.
Im Falle einer fristlosen Kündigung durch Freetrailer wird mit Zugang der Kündigung beim Kunden der Zugang des Kunden zu den Freetrailer Produkten gesperrt.
Hat eine der Vertragsparteien gemäß Ziff. 2 von seinem Recht zur außerordentlichen Kündigung des Mietvertrages Gebrauch gemacht, so hat Freetrailer insbesondere folgende Rechte:
Anspruch auf sofortige Herausgabe des vom Kunden im Kündigungszeitpunkt genutzten Freetrailer Produktes.
Anspruch auf Entrichtung der Mietzinses bis zur Herausgabe des Freetrailer Produktes.
Anspruch auf Ersatz des Schadens, der durch die Vertragsverletzung des Kunden bei Freetrailer entsteht. Dieser Schadensersatzanspruch schließt solche Kosten ein, die Freetrailer dadurch entstehen, dass der Kunde entgegen Ziff. 4.1 das Freetrailer Produkt nicht unverzüglich zurückgibt.
Möchte der Kunde den Mietvorgang beenden und damit den Mietvertrag kündigen, ist er verpflichtet,
(i) während der Öffnungszeiten des Ladengeschäfts, von dessen Parkplatz der Kunde das Freetrailer Produkt abgeholt hat, (ii) das Freetrailer Produkt auf dem Parkplatz des betreffenden Ladengeschäfts abzustellen und dort (iii) innerhalb des Parkplatzbereichs, der für das Freetrailer Produkt gekennzeichneten ist. Wird das Freetrailer Produkt außerhalb der Öffnungszeiten und/oder außerhalb des Parkplatzes des betreffenden Ladengeschäfts abgestellt, ist der Kunde verpflichtet, eine Gebühr für die unsachgemäße Rückgabe zu zahlen, deren Höhe sich aus der Kostenordnung ergibt,
sich zu vergewissern, dass die Feststellbremse betätigt wurde, damit das Freetrailer Produkt nicht selbsttätig losrollen kann und
sich zu vergewissern, dass keine Abfälle in dem Freetrailer Produkt zurückbleiben und dieser sich in einem verkehrstauglichen Zustand befindet. Lässt der Kunde Abfälle zurück, ist er verpflichtet, eine Reinigungspauschale zu zahlen, deren Höhe sich aus der Kostenordnung ergibt.
Der Mietvorgang und damit der verbundene Mietvertrag kann nur beendet werden, wenn das Freetrailer Produkt in örtlicher und zeitlicher Hinsicht in Übereinstimmung mit Ziff. 5.1 abgestellt wird.
Der Mietvertrag wird dadurch beendet, dass der Kunde (i) das Freetrailer Produkt auf dem Parkplatz gem. Ziff. 5.1 abstellt und anschließend (ii) über sein Zugangsmittel und der Freetrailer App das Beenden des Mietvorgangs anzeigt und (iii) Freetrailer den Kunden per SMS oder E-Mail über die erfolgreiche Beendigung des Mietvertrages informiert.
Kann der Mietvertrag nicht beendet werden, ist der Kunde verpflichtet, dies unverzüglich Freetrailer zu melden und am Freetrailer Produkt zu verbleiben, bis die weitere Vorgehensweise von Freetrailer entschieden wurde. Für den Zeitraum nach geplanter, aber nicht möglicher Beendigung des Mietvertrages, stellt Freetrailer dem Kunden einen Mietzins nur in Rechnung, wenn der Mietvertrag aufgrund eines Verschuldens des Kunden nicht beendet werden kann und die mietfreie Zeit abgelaufen ist.
Im Falle eines Unfalls durch den das Freetrailer Produkt nicht mehr fortbewegt werden kann oder kann der E-Trailer oder Cargo E-Bike aufgrund eines entladenen Akkus nicht mehr fortbewegt werden, endet der Mietvertrag (i) nach Meldung des Vorfalls durch den Kunden bei Freetrailer und (ii) Zugang einer SMS, E-Mail oder einer telefonischen Mitteilung von Freetrailer, in der die Beendigung des Mietvertrages bestätigt wird.
Verhalten bei Unfällen, Schäden und Defekten
Unfälle, Schäden und Defekte, die während der Fahrt am Freetrailer Produkt auftreten oder bereits bei Beginn der Miete festgestellt werden, hat der Kunde Freetrailer unverzüglich telefonisch mitzuteilen. Erfolgt der Anruf des Kunden außerhalb der Geschäftszeiten von Freetrailer oder kann der Kunde während der Geschäftszeiten keinen Freetrailer-Mitarbeiter erreichen, erfolgt die Mitteilung des Kunden per E-Mail. Dabei muss der Kunde Freetrailer den genauen Standort des Freetrailer Produktes mitteilen, damit Freetrailer eine Besichtigung und/oder Abholung veranlassen kann. Zudem hat der Kunde mit seinem Mobiltelefon Fotos des Unfallschadens aufzunehmen und per E-Mail an Freetrailer zu übermitteln.
Bei Unfallschäden oder platten Reifen im fließenden Straßenverkehr hat der Kunde das Freetrailer Produkt abzukoppeln, sicher aus dem fließenden Verkehr herauszubringen und verkehrssicher am Straßenrand oder auf einem Parkplatz abzustellen.
Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass alle Unfälle, an denen ein von ihm genutztes Freetrailer Produkt beteiligt ist, polizeilich aufgenommen werden. Verweigert die Polizei eine Unfallaufnahme, hat der Kunde dies unverzüglich telefonisch Freetrailer mitzuteilen und das weitere Vorgehen mit Freetrailer abzustimmen. Der Kunde hat dann die Anweisungen von Freetrailer zu befolgen, sofern diese für ihn nicht unzumutbar sind. Dies gilt unabhängig davon, ob der Unfall selbst- oder fremdverschuldet war. Der Kunde darf sich erst vom Unfallort entfernen, nachdem
die polizeiliche Aufnahme abgeschlossen ist oder – sollte die Polizei die Aufnahme verweigern – das weitere Vorgehen mit Freetrailer abgestimmt wurde und
nach Absprache mit Freetrailer mögliche Maßnahmen zur Beweissicherung und Schadenminderung durchgeführt wurden und
das Freetrailer Produkt nach Anweisung von Freetrailer entweder (i) an ein Abschleppunternehmen übergeben oder (ii) sicher abgestellt wurde.
Der Kunde darf im Falle von Unfällen, an denen ein von ihm genutzts Freetrailer Produkt beteiligt war, keine Haftungsübernahmeerklärungen oder vergleichbare Erklärungen abgeben. Bei Zuwiderhandlung gilt eine solche Haftungsübernahmeerklärung nur für den Kunden selbst. Freetrailer oder der Versicherer werden durch solche Erklärungen nicht gebunden.
Entschädigungsleistungen im Zusammenhang mit Schäden an den Freetrailer Produkten stehen Freetrailer zu. Hat der Kunde solche Leistungen erhalten, muss er sie unverzüglich an Freetrailer herausgeben.
Versicherungsschutz, Selbstbehalt
Die Freetrailer Produkte sind haftpflichtversichert.
Ein Teil- oder Vollkaskoschutz besteht nicht.
Wird das Freetrailer Produkt während der Mietzeit des Kunden beschädigt oder verursacht der Kunde einen Schaden am Freetrailer Produkt, ist die Haftung des Kunden für solche Schäden begrenzt auf EUR 500 (Selbstbehalt). Durch Vermittlung von Freetrailer kann der Kunde eine Versicherung abschließen, die seinen Selbstbehalt absichert. Dieser Service kann über die Freetrailer App gebucht werden. Die Kosten für diesen Service ergeben sich aus der jeweils geltenden Kostenordnung. Freetrailer vermittelt dabei den Abschluss eines Versicherungsvertrages zwischen dem Kunden und der Versicherung. Es kommt kein Versicherungsvertrag zwischen dem Kunden und Freetrailer zustande.
Die Haftungsbegrenzung für Schäden am Freetrailer Produkt zugunsten des Kunden gem. Ziff. 3 gilt nicht, wenn der Kunde den Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeiführt.
Führt ein Verstoß des Kunden gegen die in diesem Vertrag geregelten Pflichten dazu, dass der Versicherer Freetrailer in Regress nehmen kann, kann Freetrailer den Kunden in gleichem Umfang in Regress nehmen.
Haftung von Freetrailer
Freetrailer haftet gegenüber seinen Kunden nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die von Freetrailer oder deren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen durch Vorsatz oder grobe Fahrläßigkeit verursacht werden.
Für einfache Fahrläßigkeit haftet Freetrailer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und der Höhe nach begrenzt auf die vertragstypischen und vorhersehbaren Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Dies gilt auch für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen von
Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Rahmen abgegebener Garantien, bei schuldhaften Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz
Haftung des Kunden, Nutzungsausschluss
Der Kunde haftet gegenüber Freetrailer für Schäden, die er schuldhaft verursacht. Dies gilt insbesondere für Verstöße gegen Ziff. 7, die Entwendung, Beschädigung oder den Verlust des Freetrailer Produktes sowie Zubehör. Verursacht der Kunde Schäden, die nicht vom Versicherungsschutz umfasst sind, hält der Kunde Freetrailer von Forderungen Dritter frei.
Es gelten die Haftungsbegrenzung zugunsten des Kunden gem. Ziff. 3 sowie der Ausschluss der Haftungsbegrenzung bei Schäden, die der Kunde grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht gem. Ziff. 10.4.
Bei einem grob fahrläßig oder vorsätzlich verursachten Unfall erstreckt sich die Haftung des Kunden auch auf die Schadennebenkosten, wie zum Beispiel Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, Wertminderung, Mietausfallkosten und zusätzliche Verwaltungskosten.
Der Kunde ist für die Folgen von Verkehrsverstößen oder Straftaten, die mit den Freetrailer Produkten begangen werden, haftbar. Er kommt für alle daraus entstehende Kosten auf und stellt Freetrailer von etwaigen Forderungen Dritter frei. Für die Bearbeitung von Verkehrsverstößen (Verwarnungen, Gebühren, Bußgelder, etc.) hat der Kunde für jeden Vorgang eine Kostenpauschale an Freetrailer zu zahlen, deren Höhe sich jeweils aus der Kostenordnung ergibt.
Im Falle eines von Kunden verschuldeten Unfalles außerhalb des Geschäftsgebiets, ist der Kunde zusätzlich verpflichtet, alle Kosten zu übernehmen, die durch einen Rücktransport des Freetrailer Produktes zurück in das Geschäftsgebiet anfallen.
Bei wesentlichen schuldhaften Vertragsverletzungen einschließlich eines Zahlungsverzugs, kann Freetrailer dem Kunden mit sofortiger Wirkung von der Nutzung der Freetrailer Produkte sowie der Freetrailer App und der Freetrailer Website vorübergehend oder dauerhaft auschließen und die Zugangsmittel sperren.
Kundendienst, Beschwerden
Der Kunde kann sich bei Fragen, Anmerkungen, Beschwerden sowie zur Abgabe Willenserklärungen während der allgemeinen Geschäftszeiten von Freetrailer per Telefon oder per E-Mail an die oben in Ziff. 1.1 genannten Kontaktdaten wenden. Die allgemeinen Geschäftszeiten sind Montag – Freitag von 08:00 – 20:00 Uhr sowie Samstag von 09:00 – 17:00.
Abtretung von Ansprüchen, Factoring
Der Kunde darf Ansprüche gegenüber Freetrailer oder sonstige Rechte aus den Mietverträgen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Freetrailer an Dritte abtreten.
Freetrailer ist berechtigt, Forderungen gegenüber Kunden an Dritte abzutreten und zu verkaufen (Factoring).
Datenschutz, Kontaktaufnahme
Es gilt unsere Datenschutzerklärung, die der Kunde in der Freetrailer App und auf der Freetrailer Website einsehen kann.
Kommt es im Zusammenhang mit dem Abschluss der Durchführung oder der Beendigung von Mietverträgen zu Störungen ist Freetrailer berechtigt, den Kunden auf der von ihm im Registrierungsprozess hinterlegten Mobilfunknummer anzurufen. Dies gilt auch dann, wenn andere Vorgänge oder Abläufe, die im Zusammenhang mit dem Rahmenvertrag oder den Mietverträgen stehen, eine solche Kontaktaufnahme notwendig machen.
Die von dem Kunden bei der Einwahl in der Freetrailer App angegebenen Kundendaten werden von Freetrailer für einen Zeitraum von 5 Jahren ab Übermittlung der Daten von dem Kunden an Freetrailer gespeichert, es sei denn, Freetrailer ist aufgrund einer gesetzlichen Aufbewahrungsfrist zu einer längeren Aufbewahrung verpflichtet.
Schlussbestimmungen
Diese AGB und die Mietverträge unterliegen deutschem Recht.
Hamburg ist ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit den Mietverträgen oder diesen AGB. Gesetzlich zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Rahmenvertrages und der Mietverträge bedürfen der Textform (E-Mail genügt). Dies gilt auch für die Textformabrede selbst.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.