Unsere Versicherung bei Freetrailer kostet 7 € und deckt Schäden am Anhänger/Lastenrad. Im Fall eines Schadens oder Unfalls fällt somit keine Selbstbeteiligung für dich an.
Achtung: Unsere Versicherung deckt keine Schäden oder Unfälle im Ausland.
Die Versicherung versichert auch nicht gegen den Diebstahl von unseren Anhänger, Cargo e-Bikes und E-trailers. Gestohlenes Eigentum, dass sich im Freetrailer befand, wird weder von Freetrailer ersetzt noch versichert.
Diese losen Teile sind nicht versichert:
- Plane-Anhänger/PKW-Anhänger: Schloss, Sicherheitsdraht, Schlosskasten, Schließblech und Bugrad
- Duo-bike/Trio-bike: Schloss, Batterie und Ladegerät
- E-trailer: Batterie, Fahrradschlepper, Draht, Schloss, Lenkgriff und Fahrradwimpel
Wenn Schäden oder Verluste ganz/teilweise durch Fehlverhalten oder Verletzung der Mietbedingungen verursacht werden, kann Freetrailer Schadenersatz in Höhe der Selbstbeteiligung (675 EUR) verlangen.
Dies gilt unter anderem für Schäden am Freetrailer, die durch das Einfahren oder Verlassen eines Parkhaus/einer Tiefgarage verursacht werden, in der/dem nicht genügend Platz für den Freetrailer vorhanden ist. In solchen und ähnlichen Fällen behält sich Freetrailer das Recht vor, die vollen Kosten für die Reparatur oder den Ersatz des Freetrailers in Rechnung zu stellen, da der Fahrer/die Fahrerin die Mietbedingungen verletzt hat.
Beschädigung des eigenen Fahrzeugs
Sollte es während der Fahrt mit einem versicherten Freetrailer zu einem Kaskoschaden am Auto kommen, übernehmen wir die Selbstbeteiligung (max. 675 EUR) am Zugfahrzeug.
Achtung: Gilt nur, wenn eine Versicherung abgeschlossen wurde und die Selbstbeteiligung für das Fahrzeug, mit dem der Anhänger gezogen wird, die der Buchung angegeben wird.
Dieser Versicherungsschutz gilt nicht für Glasschäden oder Schäden, die nicht durch das Fahren mit dem gemieteten Freetrailer entstehen.
Es muss sich um einen zuschussfähigen Kaskoschaden handeln und die Entschädigung muss von dem Versicherungsunternehmer des Fahrers / der Fahrerin geleistet werden. Außerdem muss der Fahrer / die Fahrerin zum Zeitpunkt des Schadenseintritts ein registrierter Führer des Fahrzeugs sein.