Geldbuße wegen Parkverbot

Grundsätzlich bist du für alle Parkgebühren verantwortlich, die während deiner Mietzeit entstehen.
Erhalten wir eine Geldbuße auf Grund eines Parkverbots oder wegen der Nichtbezahlung eines solchen, geben wir den Namen und die Adresse des Mieters oder der Mieterin an das Parkunternehmen weiter. Aufgrund der Verwaltungsarbeit wird dir wahrscheinlich zusätzlich noch eine Verwaltungsgebühr zugerechnet.  

Die Nichtzahlung einer Parkstrafe führt zu offenen Forderung gegen den Mieter/die Mieterin des Anhängers, einschließlich etwaiger Mahngebühr sowie eine Bearbeitungsgebühr. Wir behalten uns das Recht vor, etwaige Gebühren von deiner Anmietung abzubuchen.  

Wenn du mit einer Geldbuße nicht einverstanden bist, musst du dich an den Aussteller des Bußgeldes wenden. 

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