Sie sind für alle Parkstrafen verantwortlich. Erhalten wir eine Geldbuße wegen Nichtbezahlung, geben wir den Namen und die Adresse des Mieters an das Parkunternehmen weiter. Aufgrund der Verwaltungsarbeit wird Ihnen zusätzlich noch eine Verwaltungsgebühr zugerechnet.
Die Nichtzahlung einer Parkstrafe führt zu Anforderung gegen den Mieter des Anhängers, einschließlich etwaiger Mahngebühr sowie eine Bearbeitungsgebühr. Wir behalten uns das Recht vor, etwaige Parkgebühren von Ihrer Anmietung abzubuchen.
Wenn Sie mit einer Geldbuße nicht einverstanden sind, müssen Sie sich an den Aussteller des Bußgeldes wenden.